ACC Ausschreibung 2012
ACC Ausschreibung 2012, gültig per 13.01.2012
1. Grundlagen der Veranstaltung
Die Austrian Cross Country 2012 wird nach folgenden Richtlinien ausgeschrieben:
Die Austrian Cross Country (ACC) ist Teil der European Cross Country Championship im Verbund der Offroad Association International (OAI). Die OAI als Verband verleiht der ACC das Prädikat „Österreichische Cross Country Staatsmeisterschaft“. Die ACC ist eine international ausgeschriebene, lizenzfreie Rennsportserie in Österreich, die es Fahrern von Enduro- und Motocross-Maschinen mit mindestens 64 ccm Hubraum ermöglicht, an einer nationalen Meisterschaft sowie an einem internationalen Endlauf teilzunehmen. Durch die Klasseneinteilung nach fahrerischem Niveau ist diese Serie auch für Fahrer mit geringer oder keiner Sporterfahrung geeignet. Die einzelnen Veranstaltungen werden als 2-Stunden-Zuverlässigkeitsfahrten auf abwechslungsreichen Rundkursen durchgeführt.
2. Veranstalter
Die OAI beauftragt exklusiv die Firma FLATOUT.sports GmbH als Promotor der ACC. Die Veranstalter der einzelnen Veranstaltungen werden auf der Homepage der Serie bekannt gegeben. Die Veranstaltungen werden nach den Rahmenbedingungen dieser Ausschreibung durchgeführt.
3. Veranstaltungen
Orte und Termine der ACC 2012 werden unter www.xcc-racing.com veröffentlicht. (Änderungen vorbehalten)
4. Einschreibungen
Um in der Gesamtwertung der Serie berücksichtigt zu werden (Vergabe von Meisterschaftspunkten), ist eine Einschreibung erforderlich. Der Promotor behält sich das Recht vor, keine Einschreibungen mehr anzunehmen, wenn die betreffenden Klassen gefüllt sind. Nur in der Klasse XC Pro wird die Möglichkeit der Einschreibung spätestens zum 01. Juli geschlossen. Meisterschaftspunkte werden erst ab dem Tag der gültigen Einschreibung (Zahlungseingang beim Promotor) vergeben. Die Einschreibungen werden nach der Reihenfolge des Zahlungseinganges vergeben.
Eingeschriebene Fahrer sind grundsätzlich bei allen XCC Veranstaltungen startberechtigt, wenn der Zahlungseingang ihrer Nennung fristgerecht (Eingang der vollen Summe am ACC Nenngeld-Konto 2 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag) beim Veranstalter eingeht. Sollten bei einer Veranstaltung mehr fristgerechte Nennungen eingehen als Startplätze zur Verfügung stehen, dann werden die Plätze zuerst an die national eingeschriebenen Fahrer vergeben.
Nicht eingeschriebene Fahrer können ebenfalls an den Veranstaltungen der ACC starten, soweit freie Startplätze zur Verfügung stehen. Sie können jedoch nur in den für Gäste frei gegebenen Klassen starten. Diese sind: XC Pro (bei entsprechender Eignung), XC Expert, XC Sport A, B, C, XC Women und XC Junior.
Kosten der Einschreibung: 40 Euro, für Minderjährige 25 Euro. (Stichtag ist das Datum des Zahlungseinganges beim Promotor)
Die Einschreibung ist nur online möglich unter www.xcc-racing.com
Einschreibungen sind grundsätzlich für alle XCC Serien (ACC/ICC/GCC) gültig. Man kann sich allerdings nur in dem Land einschreiben, in dem man seinen Wohnsitz hat, und nur in eine Klasse. Nur wenn die entsprechende Klasse in dem Land nicht ausgeschrieben ist darf man die Einschreibung auch in anderen Ländern tätigen. Das Gleiche gilt für Länder in denen keine der XCC Serien ausgeschrieben ist.
5. Nennungen, Nennungsschluss und Nenngeld
Unabhängig von der Einschreibung zur Serienwertung ist eine Nennung zu den einzelnen Veranstaltungen notwendig. Diese sind online direkt auf der Homepage der Serie möglich. Nennungsschluss ist 14 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin, wobei der Sonntag des Veranstaltungswochenendes zählt! Stichtag ist immer das Datum des Zahlungseinganges beim Veranstalter! Bitte beachten, dass die Banktransferzeiten mehrere Tage betragen können!
Alle national eingeschriebenen Fahrer, die bis dahin genannt und deren Nenngebühr auf dem Konto des jeweiligen Veranstalters eingegangen ist, sind automatisch startberechtigt. Es kann jedoch auch bis einschließlich zum Veranstaltungstag vor Ort genannt werden, falls noch freie Startplätze zur Verfügung stehen. Sollten für bestimmte Klassen keine Nachnennungen mehr akzeptiert werden, so wird dies bei den Starterlisten dieser Klassen (online) bekannt gegeben.
Nenngeld bei fristgerechter Nennung:
Eingeschriebene Fahrer (volljährig) 35 Euro
Eingeschriebene Fahrer (minderjährig) 25 Euro
Nicht eingeschriebene Fahrer (volljährig) 40 Euro
Nicht eingeschriebene Fahrer (minderjährig) 30 Euro
Die Nachnenngebühr (Zahlungseingang beim Veranstalter weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung) beträgt 15 Euro.
Vor Ort muss pro Start ein Transponder für 5 Euro abgelöst werden. Damit ist die Zeitnahme und der Ergebnisdienst samt Einzelrundenzeiten-Messungen, Analyse-Daten und W-Lan Info-Service im ACC Gelände abgegolten!
Bei Absagen seitens der Teilnehmer bis Nennungsschluss wird eine Bearbeitungsgebühr von 3 Euro einbehalten.
Bei Absagen seitens der Teilnehmer nach Nennungsschluss wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro einbehalten.
Bei Absagen seitens der Teilnehmer direkt am Veranstaltungstag oder weniger als 3 Tage vorher erfolgt keine Rückerstattung.
(Absagen sind ausschließlich über das Online-Abmeldeformular der ACC zu machen.)
Wird eine Veranstaltung seitens des Veranstalters abgesagt (höhere Gewalt o.ä.), dann werden bereits bezahlte Startgebühren bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 3 Euro zurück bezahlt.
Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter/ Promotor kann der Teilnehmer nicht geltend
machen.
Achtung: Die Starterlisten unter www.xcc-racing.com gelten als Nennungsbestätigung. Alle dort aufgeführten Fahrer sind startberechtigt!
6. Klasseneinteilung der ACC
Es werden folgende Klassen ausgeschrieben:
XC Pro
Eingeschriebene Fahrer(innen) und Gastfahrer(innen), die in dieser Klasse starten möchten. Zusätzlich die Top-3 der XC Expert der Vorjahressaison.
XC Expert
Eingeschriebene Fahrer(innen) und Gastfahrer(innen), die in dieser Klasse starten möchten. Zusätzlich die 10 bestplatzierten Fahrer des Vorjahres aus der Klasse XC Sport A. Weiters alle Fahrer(innen), die in den Sportfahrerklassen der XCC in den letzten 5 Jahren in die Aufstiegspflicht gefallen sind, soweit sie nicht in die Abstiegsregelung gefallen sind.
XC Sport A
Meisterschaftsfahrer mit guter Sporterfahrung und alle Fahrer der Sportfahrerklasse XC Sport B, die in der Vorjahressaison die Plätze 1 bis 10 erreicht haben. Absteiger aus der Klasse Expert, sowie Gastfahrer.
XC Sport B
Meisterschaftsfahrer mit Sporterfahrung und alle Fahrer die in einer der Sportfahrerklassen in den letzten 3 Jahren Meisterschaftspunkte eingefahren haben, sowie die 10 Bestplatzierten der XC Sport C 2011.
XC Sport C
Meisterschaftsfahrer(innen) ohne größere Sporterfahrung, die Top 10 Fahrer der XC Beginners Klasse des Vorjahres, sowie alle Fahrer(innen) die in den letzten 3 Jahren in einer der Sportfahrerklassen keinen Meisterschaftspunkt eingefahren haben.
XC Women
Meisterschaftsfahrerinnen und Gastfahrerinnen
XC Junior
Meisterschaftsfahrer(innen) der Geburtsjahre 1995 oder später auf Maschinen mit mindestens 64 ccm sowie Gastfahrer, die diese Voraussetzungen erfüllen
XC Pre-Senior
Meisterschaftsfahrer mit Geburtsjahr 1972 und früher
XC Super-Senior
Meisterschaftsfahrer mit dem Geburtsjahr 1964 und früher
XC Beginners
Meisterschaftsfahrer mit keiner oder nur geringer Sporterfahrung. Diese Klasse ist den wirklichen Einsteigern und Einsteigerinnen ohne Wettbewerbserfahrung vorbehalten. Mit Abgabe einer Einschreibung/Nennung in der Klasse XC Beginners bestätigt der Fahrer, bisher ohne nennenswerte Sporterfahrung zu sein. Falsche Angaben führen zum ersatzlosen Verlust der Einschreibung/Nennung! Ein Abstieg/Zurückkommen aus den Sportfahrerklassen in die Klasse XC Beginners ist nur in Ausnahmefällen mit begründetem, schriftlichem Antrag möglich!
Der Promotor behält es sich in allen Klassen vor, Fahrer aus der Wertung zu nehmen oder in andere Klassen umzuschreiben, die von ihrem Können her überfordert-, oder unterfordert sind!
Gastnennungen sind nur in den Klassen XC Pro (bei entsprechender Eignung), XC Expert, XC Sport A, B, C, XC Women und XC Junior möglich! In keiner Klasse der ACC ist der Besitz einer Lizenz notwendig und es darf in allen Klassen mit nicht zulassungsfähiger Maschine (Motocross) gestartet werden!
Ein Klassenwechsel während der Saison ist grundsätzlich nur nach schriftlichem Antrag an den
Promotor und unter Angabe von Gründen möglich. Die bis dahin erreichten Meisterschaftspunkte können in der neuen Klasse nicht gewertet werden. Ein Wechsel des Motorrads (z.B. in einer der Sport-Klassen) ist jederzeit möglich. Der Promotor behält sich die Entscheidung vor, die angegebenen Teamnamen von Bewerbern insbesondere Händler-, Importeurs- und Werksteams, in den Starter- bzw. in den Ergebnislisten oder sonstigen Veröffentlichungen des Promotors aufzuführen.
Meisterschaftsfahrer dürfen vor ihrem Meisterschaftslauf nicht bei der gleichen Veranstaltung starten.
Wechselt ein Fahrer von einer Seniorenklasse oder der Juniorenklasse in eine der Sportfahrerklassen, dann gilt folgende Einteilung:
Bisher keine Meisterschaftspunkte erreicht = Start in der XC Sport C; Bisher Meisterschaftspunkte erreicht, aber nicht unter den 10 Bestplatzierten = Start in der Sport B; Platzierung unter den 10 Bestplatzierten = Start in der Sport A
7. Aufstiegspflicht/Abstiegsmöglichkeit
Die Aufstiegspflicht ist in der Ausschreibung der einzelnen Klassen (s.o.) fest gelegt. Sie bleibt unbefristet bestehen und kann nur durch die in der Ausschreibung definierte Abstiegsmöglichkeit unterbrochen werden.
Bei Nichtbeachtung der Aufstiegspflicht erlischt die Einschreibung/Nennung ersatzlos.
Aus der Klasse XC Pro und XC Expert absteigen können Fahrer, die in der letzten Saison bei mindestens vier Läufen am Start waren und bei keinem der gefahrenen Läufe mehr als 6 Punkte eingefahren haben. In die jeweils niedrigere Sportfahrerklasse absteigen kann derjenige, der mindestens vier Mal in Wertung am Start war und bei keinem der gefahrenen Läufe Meisterschaftspunkte erreicht hat. Der Abstieg kann immer nur in die nächstniedrigere Klasse erfolgen.
Die Aufstiegspflicht und Abstiegsmöglichkeit kann vom Promotor vor Saisonbeginn nicht vollständig überwacht werden. Jeder Fahrer ist selbst dafür verantwortlich, die Aufstiegspflichten/Abstiegsmöglichkeiten zu beachten. Ein Nichtbeachten dieser Aufstiegspflicht führt zum sofortigen Erlöschen der Einschreibung und aller bis dato erreichten Meisterschaftspunkte! Die Aufstiegspflicht gilt länderübergreifend für alle XCC-Cross-Country Serien. Wer in einer dieser Serien unter die Aufstiegspflicht fällt, muss auch in den anderen Ländern aufsteigen! Ausnahmen von der Aufstiegspflicht und Abstiegsmöglichkeit sind möglich und müssen schriftlich unter Angabe von Gründen beim Promotor beantragt werden.
8. Ermittlung der Gesamtsieger und Markenpokale
Die Gesamtsieger der Serie und die Sieger der Markenpokale werden klassenübergreifend gewertet. Dabei ist Sieger, wer nach folgendem Modus die meisten Wertungspunkte erreicht:
XC Pro: erzielte Meisterschaftspunkte x 1,5
XC Expert: erzielte Meisterschaftspunkte x 1,3
XC Sport A: erzielte Meisterschaftspunkte x 1,1
XC Sport B: erzielte Meisterschaftspunkte x 1,0
XC Sport C: erzielte Meisterschaftspunkte x 0,7
XC Junior: erzielte Meisterschaftspunkte x 1,0
XC Pre-Senior: erzielte Meisterschaftspunkte x 1,0
XC Super Senior: erzielte Meisterschaftspunkt x 1,0
XC Women: erzielte Meisterschaftspunkte x 0,6
XC Beginners: erzielte Meisterschaftspunkte x 0,4
9. Siegprämien
Die Bekanntgabe der Siegprämien erfolgt auf der offiziellen Website der XCC.
In der Klasse „XC Beginners“ bekommt jeder eingeschriebene Fahrer, der mindestens einen Meisterschaftspunkt eingefahren hat, am Saisonende einen Pokal bzw. eine Medaille. In den Klassen XC Beginners und XC Sport C werden keine Sachpreise ausgeschrieben!
Achtung: Alle Sach-, Geldpreise und Pokale werden nur direkt an die Fahrer/Teilnehmer und nur auf der ACC Abschluss-Meisterschaftsfeier ausgegeben!
10. Technische Bestimmungen
Fahrzeuge und Abnahme: Es sind in allen Klassen auch nicht zulassungsfähige Maschinen (Motocross) erlaubt! Die Maschinen müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein und dürfen 96 dB (A) Lärmemission nicht überschreiten. Veranstalter und Promotor behalten es sich vor überlaute Maschinen (auch ohne Geräuschmessung) aus dem Rennen zu nehmen! Bei Schäden an der Auspuffanlage unter dem Rennen muss der Fahrer bei der nächsten Möglichkeit die Box anfahren und reparieren. Die Reifenwahl ist freigestellt. Beleuchtung oder andere Anbauten sind nicht notwendig. Die Veranstalter behalten sich vor, Maschinen mit technischen Mängeln nicht zur Veranstaltung zuzulassen. Jeder Fahrer darf nur eine Maschine zur technischen Abnahme bringen und nur mit dieser einen Maschine an den Start gehen. (Ein Maschinenwechsel während des Rennens ist nicht erlaubt!) Das Bestehen der technischen Abnahme garantiert nicht den einwandfreien Zustand der Maschine! Jeder Fahrer ist dazu verpflichtet sein Fahrzeug vor dem Rennen auf technisch einwandfreien Zustand zu prüfen!
Zum Tanken ist eine benzinfeste Unterlage von ausreichender Größe zu verwenden und der Motor abzustellen. Tanken ist nur in der Tankzone erlaubt. Sollte ein Fahrer mit Spritmangel liegen bleiben, so kann er das Fahrzeug persönlich ohne fremde Hilfe bis in die Tankzone schieben und dort das Rennen wieder aufnehmen. Folgt er beim Schieben dem Streckenverlauf, so wird diese Runde gewertet. Folgt er nicht dem Streckenverlauf, so wird die Runde, in der er zurückgeschoben hat, nicht gewertet. Tanken außerhalb der Tankzone führt zum Wertungsausschluss! In der Tank- und Helferzone ist Rauchverbot! Servicearbeiten auf der Strecke dürfen nur durchgeführt werden, wenn dadurch kein anderer Teilnehmer behindert wird und nur in dem Umfang, dass der Fahrer die Helferzone erreichen kann. (z. B. nach Sturz) oder aus Sicherheitsgründen (z. B. Brillenwechsel).
Die Startnummern sind im Nenngeld enthalten und werden vom Veranstalter ausgegeben. Sie müssen deutlich sichtbar vorne, rechts und links auf dem Motorrad angebracht werden. Es müssen die ausgegebenen Startnummern verwendet werden!
11. Schutzkleidung/Helm
Die Teilnehmer sind verpflichtet, geeignete Schutzkleidung zu tragen. Ein genormter Motorradhelm nach dem aktuellen Stand der Technik im einwandfreien, technischen Zustand ist Pflicht.
12. Start und Rennablauf
20 Minuten vor der offiziellen Startzeit schließt der Vorstart. Wer seine Maschine verspätet zum Vorstart bringt, muss von einer gekennzeichneten Stelle aus dem Feld hinterher starten. Direkt nach Schließung des Vorstarts findet die Fahrerbesprechung statt. Spätestens 3 Minuten vor dem Start müssen die Fahrer hinter die Startmarkierung zurück. Der Start erfolgt nach dem "Le-Mans-Verfahren", d. h. die Fahrer stehen ca. 2 bis 10 Meter von den Maschinen entfernt.
Die Maschinen müssen selbständig stehen und dürfen nicht von einem Helfer gehalten werden. Auf ein Startsignal hin müssen die Fahrer zu den Maschinen laufen, die Motoren starten, und das Rennen beginnt.
Wenn es der Rennleiter für notwendig erachtet, kann eine Einführungsrunde vor dem Start gefahren werden. Dies wird vorab bekannt gegeben. Sollte eine Einführungsrunde gefahren werden, so erlischt die Sperrfrist für die Schließung des Vorstarts (20 Minuten). Die Fahrzeuge müssen dann bereits 30 Minuten vor dem Start im Startbereich sein und werden nach Absolvieren der Einführungsrunde umgehend bzw. direkt am Start aufgestellt. Jegliches Nach-Betanken am Start oder auf der Einführungsrunde ist generell ab Beginn der Einführungsrunde (überall, ständig) strengstens verboten!
Die Startaufstellung richtet sich bei der ersten Veranstaltung klassenweise nach dem Eingang der Nennungen (=Zahlungseingang der Serien-Nennung!), ab dem zweiten Lauf nach dem Meisterschaftsstand zum Zeitpunkt des Nennungsschlusses. Bei den Fahrern ohne Meisterschaftspunkte werden die Startplätze nach dem Eingang der Nennung/Anmeldung vergeben. Starten mehrere Klassen gemeinsam, so werden die Startplätze nach diesem Muster zuerst an die Fahrer der höheren Klasse (Pro vor Expert, …) vergeben, dann an die Fahrer der niedrigeren Klasse.
Der genaue Startablauf wird bei der Fahrerbesprechung fest gelegt.
Für die Startaufstellung werden nur die fristgerechten Nennungen berücksichtigt. Die Fahrer mit Nachnennungen stehen am Ende der Startaufstellung ihrer Klasse oder am Ende des gesamten Starterfeldes. (Zu Entscheiden durch Rennleiter vor dem Start)
Bei einem Frühstart eines Fahrers wird dieser mit einer Zeitstrafe von 5 Minuten belegt (Kein Startabbruch). Diese Zeitstrafe muss er direkt nach der ersten oder zweiten Runde im Bereich der Zählstelle antreten (Schwarze Fahne & Startnummer).
Das Überholen in der Zählstelle ist nicht erlaubt. Im Bereich der Zählstelle, sowie im direkten Zu- und Abfahrtsbereich der Boxengasse darf nicht gehalten werden. Fremde Hilfe, Brillenwechsel oder Anzeigen von Rundenanzahl/Rundenzeiten ist im Bereich der Zählstelle untersagt. Der Bereich der Zählstelle ist mit zwei gelben Fahnen oder gelben Warnbaken markiert (Beginn/Ende). Die üblichen Flaggensignale auf der Strecke sind zu beachten.
Nichtbeachten von Flaggensignalen oder das Ignorieren von Weisungen des Veranstalters oder seiner Beauftragten kann zu Zeitstrafen oder zum Wertungsausschluss führen. Wenn ein Fahrer mit seiner Maschine die Strecke verlässt (z. B. Sturz, Defekt oder Verbremsen), so muss er an dieser Stelle wieder in die Strecke einfahren. Sollte dies aus Sicherheitsgründen oder wegen örtlicher Gegebenheiten nicht möglich sein, so muss er so nahe wie möglich an dieser Stelle wieder einfahren. Es darf dadurch kein Zeitvorteil für den Fahrer entstehen. Strafen können von einer Minute Zeitstrafe, über eine oder mehrere Runden Abzug bis hin zum Wertungsausschluss reichen. Die Höhe der Strafe legt je nach Art des Vergehens der Rennleiter fest.
Flaggensignale:
Gelb: Gefahr auf der Strecke/langsam und auf Sicht fahren
Gelb geschwenkt: Überholverbot, Hindernis auf der Strecke, langsam fahren
Rot: Rennabbruch
Grün: Rennen wieder frei gegeben
Blau: überholen lassen
Schwarz (mit Startnummer): heraus fahren, Zeitstrafe oder Disqualifikation
S/W kariert: Zieleinlauf/Rennende
13. Wertung
Der Fahrer, der bis zum Zieleinlauf die meisten Runden zurückgelegt hat, ist Sieger. Bei Rundengleichheit entscheidet die Reihenfolge des Zieleinlaufes. Der Veranstalter behält es sich vor, Fahrer bei unsportlichem Verhalten oder groben Regelverstößen aus der Wertung zu nehmen. Ebenso können Fahrer für das Fehlverhalten ihrer Helfer (z. B. Rauchen in der Tankzone/Tanken ohne Unterlage) belangt werden. Die alleinige Schiedshoheit bei Protesten und Einsprüchen zu Entscheidungen des Rennleiters liegt bei der von BABOONS eingesetzten FLATOUT Race Control, welche mit der Sporthoheit der Austrian Cross Country Championship von der OAI beauftragt ist. Nachträgliche Proteste seitens eines Teilnehmers gegen ein Resultat oder eine Entscheidung der Rennleitung unterliegen einer einmaligen Gebühr von € 150.--, welche an die FLATOUT race-control im Voraus zu entrichten ist. Diese Gebühr wird unabhängig vom Ausgang des Protest-Verfahrens fällig und auch nicht im Falle eines positiven Entscheids zurückerstattet. (Mit Hilfe dieser Gebühr wird eine Kommission einberufen und ein sportliches Schiedsgerichts-Verfahren eingeleitet bzw. finanziert.) Die Punktevergabe in den Klassen erfolgt nach folgendem Modus:
1. Platz 30 Punkte 2. Platz 25 Punkte 3. Platz 22 Punkte 4. Platz 20 Punkte
5. Platz 19 Punkte 6. Platz 18 Punkte 7. Platz 17 Punkte 8. Platz 16 Punkte
9. Platz 15 Punkte 10. Platz 14 Punkte 11. Platz 13 Punkte 12. Platz 12 Punkte
13. Platz 11 Punkte 14. Platz 10 Punkte 15. Platz 9 Punkte 16. Platz 8 Punkte
17. Platz 7 Punkte 18. Platz 6 Punkte 19. Platz 5 Punkte 20. Platz 4 Punkte
21. Platz 3 Punkte 22. Platz 2 Punkte 23. Platz 1 Punkt
Ergebnisse und Platzierungen hängen immer direkt bei den Veranstaltungen aus. Die vorläufigen Ergebnisse sind am darauffolgenden Tag unter www.xcc-racing.com abzurufen. 3 Tage nach der Veranstaltung sind die endgültigen Ergebnisse abzurufen. Bei Kürzung der Laufzeit oder vorzeitigem Abbruch wird der Lauf gewertet, wenn mindestens 50% der offiziellen Renndauer gefahren wurde. Wird ein Lauf früher abgebrochen und kann nicht neu gestartet werden, dann erfolgt keine Wertung. Bei Abbruch eines Laufes müssen sich alle Fahrer im Startbereich sammeln. Dort wird durch den Rennleiter mitgeteilt ob der Lauf neu gestartet, verkürzt gewertet oder nicht gewertet wird.
Es werden grundsätzlich nur Starter gewertet, die während der Renndistanz mindestens eine Runde absolviert haben. In der Klasse XC Pro werden nur Fahrer gewertet die mindestens 75% der Renndistanz (Rundenzahl) des Führenden absolviert haben. Nach Ablauf der Renndistanz wird der Führende bei der nächsten Zieldurchfahrt abgewunken.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Lauf oder eine Veranstaltung kurzfristig abzubrechen oder abzusagen, falls die Durchführung durch höhere Gewalt (Wetter / Genehmigungen o. ä.) nicht möglich ist.
Für die Meisterschaftswertung wird das jeweils schlechteste Ergebnis eines jeden Fahrers aus allen durchgeführten Veranstaltungen nicht gewertet. (1 Streichergebnis) Ergebnisse aus Rennen bei denen der Fahrer nicht angetreten ist, sind als Streichergebnis zulässig. Ergebnisse aus Rennen bei denen ein Fahrer disqualifiziert wurde, sind nicht als Streichergebnis zulässig!
Sollte ein Lauf durch vorzeitigen Abbruch oder Absage nicht gewertet werden können, so bleibt weiterhin ein Streichergebnis pro Fahrer bestehen. Bei Punktegleichstand entscheidet das Ergebnis des letzten gefahrenen Laufes an dem mindestens einer der beiden punktgleichen Fahrer angetreten ist.
14. Umweltschutz
Jeder Teilnehmer an einer ACC Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass er sein Umfeld und die Umwelt nicht unnötig belästigt oder belastet. Im Fahrerlager darf grundsätzlich nur im Schritttempo gefahren werden, und es dürfen nur notwendige Fahrten durchgeführt werden (z. B. zur Abnahme oder zum Vorstart). Bei Missachtung dieser Vorschrift können Strafen bis hin zum Wertungsausschluss ausgesprochen werden. Bei Servicearbeiten im Fahrerlager, bei denen Sprit oder Öl austreten kann, ist eine benzinfeste Unterlage zu verwenden. Das Waschen von Fahrzeugen im Fahrerlager ist verboten! Entstandener Müll ist grundsätzlich von den Teilnehmern wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Weitergehende Vorschriften der jeweiligen Veranstalter bezüglich Lärm, offenem Feuer usw. sind zu beachten. Ein Missachten von Umweltschutzbestimmungen kann zu Zeitstrafen, über Disqualifikation bis hin zum kompletten Wertungsausschluss aus der Serie führen.
15. Datenschutz
Die Teilnehmer an Veranstaltungen der Austrian Cross Country Championship erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltungen, Auswertung und Berichterstattung gespeichert, weitergegeben und veröffentlicht werden. Sie erklären sich ferner damit einverstanden, dass sie regelmäßig über besondere Angebote für XCC-Teilnehmer informiert werden und ihre Daten zu diesem Zwecke weiter gegeben werden.
16. Sicherheitshinweis(e)
Motorsport birgt Gefahren! Es wird allen Teilnehmern empfohlen, eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschließen, die das Sonderrisiko Motorsport beinhaltet!
Jedem Teilnehmer wird empfohlen sich in regelmäßigen Abständen ärztlich untersuchen zu lassen um seine körperliche Eignung zu testen!
Minderjährige und Kinder dürfen nur auf abgesperrten Bereichen im Zuge der Veranstaltung fahren! Ein freies Fahren von Minderjährigen und Kindern im Bereich der Veranstaltung ist streng untersagt. Bei Missachtung haften die Erziehungsberechtigten für evtl. Schäden!
Cross Country findet auf Rundkursen von bis zu 8 km Länge statt. Die Rundkurse sind gegenüber dem öffentlichen Verkehr abgesperrt. Aufgrund der Größe und Beschaffenheit der Rundkurse kann die Strecke nicht bindend gegen Zuschauer abgesichert werden. Jeder Fahrer muss deshalb auf Sicht fahren! Nicht jeder Bereich der Rundkurse ist durch Streckenposten abgesichert!
17. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer
Alle Teilnehmer nehmen ausschließlich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihrem oder von dem von ihnen benutzten Motorrad verursachten Schäden. Soweit der Fahrer nicht selbst Eigentümer und Halter des von ihm benutzten Motorrades ist, stellt er alle an der Durchführung der Veranstaltung beteiligten Personen auch von jeglichen Ansprüchen des Eigentümers/Halters frei. Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Nennung/ Einschreibung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegenüber allen an der Durchführung der Veranstaltung Beteiligten, insbesondere gegenüber
- dem Veranstalter, dessen Beauftragten und Helfern,
- den/die Eigentümer des für die Veranstaltung genutzten Grundstücks sowie der baulichen Anlagen und Einrichtungen, gegen den Betreiber der für die Veranstaltung genutzten Strecke und dessen/deren Beauftragte und Helfer
- dem Promotor der Serie.
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen das Motorsport gesundheitliche Risiken und eine erhöhte Unfall-/Verletzungsgefahr birgt!
Diese Vereinbarung wird mit Absendung der Einschreibung an den Promotor allen Beteiligten gegenüber wirksam.
(Änderungen dieser Ausschreibung auch unter der Saison vorbehalten)
Weißenburg, 13. Jänner 2012
OAI, Jens ZIMMERMANN, GF/CEO
Reith bei Seefeld, 13. Jänner 2012
FLATOUT.sports GmbH; Bernd Hupfauf, GF/CEO
















