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Ausschreibung Deutsche Cross Country Meisterschaft (GCC) 2011

1. Grundlagen der Veranstaltung
Die GCC 2011 wird nach folgenden Richtlinien ausgeschrieben:
Die GCC ist Teil der Europäischen Cross Country Meisterschaft im Verbund der Offroad Association International (OAI). Die OAI verleiht der GCC das Prädikat „Deutsche Cross Country Meisterschaft". Die GCC ist eine international ausgeschriebene, lizenzfreie Rennsportserie in Deutschland, die es Fahrern von Enduro- und Motocross-Maschinen mit mindestens 84 ccm Hubraum sowie Quads und ATVs ermöglicht, an einer nationalen Meisterschaft sowie an einem internationalen Endlauf teilzunehmen. Durch die Klasseneinteilung nach fahrerischem Niveau ist diese Serie auch für Fahrer mit geringer oder keiner Sporterfahrung geeignet. Die einzelnen Veranstaltungen werden als 2-Stunden-Zuverlässigkeitsfahrten (90 Minuten für Quads/ATVs) auf abwechslungsreichen Rundkursen durchgeführt.

2. Veranstalter
Die Veranstalter der einzelnen Läufe werden auf der Homepage der Serie bekannt gegeben. Die Veranstaltungen werden nach den Rahmenbedingungen der Ausschreibung durchgeführt.

3. Veranstaltungen
Orte und Termine der GCC 2011 werden unter www.xcc-racing.com veröffentlicht. (Änderungen vorbehalten)

4. Einschreibungen
Um in der Gesamtwertung der Serie berücksichtigt zu werden (Vergabe von Meisterschaftspunkten), ist eine Einschreibung erforderlich. Die OAI behält sich das Recht vor, in einzelnen Klassen keine Einschreibungen mehr anzunehmen, wenn das Kontingent ausgeschöpft ist. In der Klasse XC Pro wird die Möglichkeit der Einschreibung spätestens zum 1. Juli 2011 geschlossen. Meisterschaftspunkte werden erst ab dem Tag der gültigen Einschreibung (Zahlungseingang beim Promoter) vergeben. Die Einschreibenummern werden nach der Reihenfolge des Zahlungseinganges vergeben.
Eingeschriebene Fahrer sind grundsätzlich bei allen XCC Veranstaltungen startberechtigt, wenn der Zahlungseingang ihrer Nennungen fristgerecht (2 Wochen vor dem letzten Veranstaltungstag) beim Veranstalter eingeht, und werden in der jeweiligen Serie in der Meisterschaftswertung geführt. Sollten bei einer Veranstaltung mehr fristgerechte Nennungen eingehen als Startplätze zur Verfügung stehen, dann werden die Plätze zuerst an die eingeschriebenen Fahrer der GCC vergeben, danach an die Fahrer anderer XCC-Serien.
Nicht eingeschriebene Fahrer können ebenfalls bei den Veranstaltungen der GCC starten, soweit freie Startplätze zur Verfügung stehen. Sie können jedoch nur in den für Gäste frei gegebenen Klassen starten.

Kosten der Einschreibung:

40 Euro, für Minderjährige 25 Euro bei Einschreibung bis zum 01.01.2011.
Ab dem 01.01.2011 sind die Kosten der Einschreibung 50 Euro für Erwachsene, 30 Euro für Minderjährige. (Stichtag ist das Datum des Zahlungseinganges beim Promoter).
Die Einschreibung ist nur online möglich unter www.xcc-racing.com.

Man kann sich grundsätzlich nur in dem Land einschreiben, in dem man seinen Wohnsitz hat, und nur in einer Klasse (Ausnahme siehe unten). Nur wenn die entsprechende Klasse in dem Land nicht ausgeschrieben ist, darf man die Einschreibung auch in anderen Ländern tätigen. Das Gleiche gilt für Länder, in denen keine der XCC Serien ausgeschrieben ist. Die parallele Einschreibung in eine der Vierrad-Klassen (XC Quad Sport / XC Quad Pro / XC ATV) und in eine weitere Zweirad-Klasse der XCC ist erlaubt.

5. Nennungen, Nennungsschluss und Nenngeld
Unabhängig von der Einschreibung zur Serienwertung ist eine Nennung zu den einzelnen Veranstaltungen notwendig. Diese sind online direkt auf der Homepage der Serie (xcc-racing.com) möglich. Nennungsschluss ist 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin, wobei der letzte Veranstaltungstag zählt! Stichtag ist immer das Datum des Zahlungseinganges beim Veranstalter! Bitte Banktransferzeiten beachten!
Alle national eingeschriebenen Fahrer, die bis dahin genannt und deren Nenngebühr auf dem Konto des jeweiligen Veranstalters eingegangen ist, sind automatisch startberechtigt. Es kann jedoch auch bis einschließlich zum Veranstaltungstag vor Ort genannt werden, falls noch freie Startplätze zur Verfügung stehen. Sollten für bestimmte Klassen keine Nachnennungen mehr akzeptiert werden, so wird dies bei den Starterlisten dieser Klassen (online) bekannt gegeben.
Nenngeld bei fristgerechter Nennung:
•    Eingeschriebene Fahrer (volljährig) 30 Euro
•    Eingeschriebene Fahrer (minderjährig) 20 Euro
•    Nicht eingeschriebene Fahrer (volljährig) 35 Euro
•    Nicht eingeschriebene Fahrer (minderjährig) 25 Euro
Die Nachnenngebühr (Zahlungseingang beim Veranstalter weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung) beträgt 5 Euro.

Bei Absagen seitens der Teilnehmer bis Nennungsschluss wird eine Bearbeitungsgebühr von 3 Euro einbehalten.
Bei Absagen seitens der Teilnehmer nach Nennungsschluss wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro einbehalten.
Bei Absagen seitens der Teilnehmer direkt am Veranstaltungstag oder weniger als 3 Tage vorher erfolgt keine Rückerstattung.
(Absagen werden ausschließlich über das Online-Abmeldeformular der GCC akzeptiert.)

Wird eine Veranstaltung seitens des Veranstalters abgesagt (höhere Gewalt o.ä.), dann werden bereits bezahlte Startgebühren bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 3 Euro zurück bezahlt. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, der OAI und dem Promotor kann der Teilnehmer nicht geltend machen.

Achtung: Die Starterlisten unter www.xcc-racing.com gelten als Nennungsbestätigung. Alle dort aufgeführten Fahrer sind startberechtigt!

6. Klasseneinteilung der GCC
Es werden folgende Klassen ausgeschrieben:
•    XC Pro
Eingeschriebene Fahrer(innen) und Gastfahrer(innen), die in dieser Klasse starten möchten. Zusätzlich die Fahrer der XC Expert, die in der Saison 2010 mindestens einen Laufsieg eingefahren haben.
•    XC Expert
Eingeschriebene Fahrer(innen) und Gastfahrer(innen), die in dieser Klasse starten möchten. Zusätzlich die 10 Bestplatzierten der XC Sport A und alle Fahrer dieser Klasse, die 2010 bei einem einzelnen Lauf 20 oder mehr Meisterschaftspunkte eingefahren haben. Fahrer der XC Pro, die 2010 mindestens 4 Mal gestartet sind und bei keinem Lauf 15 oder mehr Meisterschaftspunkte eingefahren haben, soweit sie absteigen möchten.
•    XC Sport A
Meisterschaftsfahrer mit guter Sporterfahrung, die 3 Bestplatzierten und jeder Laufsieger der XC Sport C aus der Saison 2010. Jeder Fahrer der XC Sport B, der 2010 bei einem einzelnen Lauf 13 oder mehr Meisterschaftspunkte eingefahren hat. Fahrer der XC Expert, die 2010 mindestens 4 Mal am Start waren und in keinem Lauf mehr als 10 Meisterschaftspunkte eingefahren haben, soweit sie absteigen möchten.
•    XC Sport B
Meisterschaftsfahrer mit Sporterfahrung. Die 3 Bestplatzierten und alle Laufsieger der Klasse XC Beginners aus der Saison 2010. Fahrer der XC Sport C, die 2010 1 oder mehr Meisterschaftspunkte erreicht haben. Jeder Fahrer der XC Sport A ,der 2010 mindestens 4 Mal am Start war und bei keine Meisterschaftspunkte erreicht hat, soweit er absteigen möchte.
•    XC Sport C
Meisterschaftsfahrer geringer Sporterfahrung. Alle Fahrer der Klasse XC Beginners mit mindestens 1 Meisterschaftspunkt in 2010 eingefahren haben. Alle Fahrer der XC Sport B, die 2010 mindestens 4 Mal gestartet sind und bei keinen Lauf Platz 40 oder besser in ihrer Klasse erreicht haben. Alle Fahrer der Sport C, die 2010 keine Meisterschaftspunkte erreicht haben.
•    XC Beginners
Meisterschaftsfahrer mit keiner oder nur geringer Sporterfahrung. Diese Klasse ist den wirklichen Einsteigern und Einsteigerinnen ohne Wettbewerbserfahrung vorbehalten und wird - soweit möglich - extra gestartet.
•    XC Women
Meisterschaftsfahrerinnen und Gastfahrerinnen.
•    XC Junior
Meisterschaftsfahrer(innen) der Geburtsjahre 1994 oder später auf Maschinen mit mindestens 84 ccm sowie Gastfahrer, die diese Voraussetzungen erfüllen.
•    XC Pre-Senior
Meisterschaftsfahrer mit Geburtsjahr 1971 und früher.
•    XC Super-Senior
Meisterschaftsfahrer mit dem Geburtsjahr 1963 und früher.
•    XC Guests
Alle nicht eingeschriebenen Fahrer(innen) auf Motorrädern mit mindestens 84 ccm Hubraum, die nicht in den Klassen Pro, Pro Lites, XC-Junior oder XC-Women starten können/wollen.
•    XC Quad Pro
Meisterschaftsfahrer(innen) mit Quads ohne Hubraumbegrenzung sowie Gäste mit guter Sporterfahrung und Fahrer der XC Quad Sport, die 2010 bei einem einzelnen Lauf 20 oder mehr Meisterschaftspunkte eingefahren haben.
•    XC Quad Sport
Meisterschaftsfahrer(innen) mit Quads ohne Hubraumbegrenzung sowie Gäste ohne größere Sporterfahrung und Fahrer der XC Quad Pro, die 2010 mindestens 4 Mal am Start waren und bei keinem Lauf 15 oder mehr Meisterschaftspunkte eingefahren haben.
•    XC ATV
Quads mit funktionierendem permanenten oder zuschaltbaren Allradantrieb (ATV).

Mit Abgabe einer Einschreibung/Nennung in der Klasse XC-Beginners bestätigt der Fahrer, bisher ohne nennenswerte Sporterfahrung zu sein. Falsche Angaben führen zum ersatzlosen Verlust der Einschreibung/Nennung! Ein Abstieg/Zurückkommen aus den Sportfahrerklassen in die Klasse XC Beginners ist nur in Ausnahmefällen mit begründetem, schriftlichem Antrag möglich!
Die OAI behält es sich in allen Klassen vor, Fahrer aus der Wertung zu nehmen oder in andere Klassen umzuschreiben, die von ihrem Können her überfordert oder unterfordert sind! In allen Klassen kann ohne Besitz einer Lizenz und mit nicht zulassungsfähiger Maschine (Motocross) gestartet werden!
Ein Klassenwechsel während der Saison ist grundsätzlich nur nach schriftlichem Antrag an die OAI und unter Angabe von Gründen möglich. Die bis dahin erreichten Meisterschaftspunkte können in der neuen Klasse nicht gewertet werden. Der Promoter behält sich die Entscheidung vor, die angegebenen Teamnamen von Bewerbern insbesondere Händler-, Importeurs- und Werksteams, in den Starter- bzw. in den Ergebnislisten oder sonstigen Veröffentlichungen des Promoters aufzuführen.
Meisterschaftsfahrer in einer der Zweirad-Klassen dürfen bei der gleichen Veranstaltung vor ihrem Meisterschaftslauf nicht in einer anderen Klasse starten (Ausnahme: Start bei XC Quad Pro/Sport, XC ATV).

Die Klassen der Wild Child Series sind Bestandteil der Deutschen Cross Country Meisterschaft und werden in einer gesonderten Ausschreibung behandelt.

7. Aufstiegspflicht/Abstiegsmöglichkeit
Die Aufstiegspflicht und die Abstiegsmöglichkeit wird in der Klassenausschreibung unter Punkt 6 geregelt. War ein Fahrer innerhalb einer für ihn bestehenden Aufstiegsregelung nicht ausreichend oft am Start, so bleibt seine Aufstiegspflicht aus den bisherigen Ausschreibungen bestehen. Der Abstieg ist grundsätzlich freiwillig, der Aufstieg ist verpflichtend.

Die Aufstiegsplicht und die Abstiegsregelung kann durch die OAI oder den Promoter nicht überwacht werden. Jeder Fahrer ist selbst für die Einhaltung der Regelung verantwortlich. Bei berechtigten Protesten erfolgt eine sofortige Umschreibung des Fahrers in die gültige Klasse unter Wegfall aller Meisterschaftspunkte. Bei vorsätzlicher Falscheinschreibung erfolgt der ersatzlose Verlust der Einschreibung und aller Meisterschaftspunkte!

Wechselt ein Fahrer von der Klasse XC Pre Senior in eine der Sportfahrerklassen, so gilt folgende Aufstiegsregelung:
•    Bisher keine Meisterschaftspunkte erreicht = Start in der XC Sport C
•    Bisher Meisterschaftspunkte erreicht, aber nicht unter den 5 Bestplatzierten = Start in der Sport B
•    Platzierung unter den 5 Bestplatzierten = Start in der Sport A
Wechselt ein Fahrer von der Klasse XC Super Senior oder XC Junior in eine der Sportfahrerklassen, so gilt folgende Aufstiegsregelung:
•    Bisher keine Meisterschaftspunkte erreicht = Start in der XC Sport C
•    Bisher Meisterschaftspunkte erreicht, aber nicht unter den 3 Bestplatzierten = Start in der Sport B
•    Platzierung unter den 3 Bestplatzierten oder mindestens einen Laufsieg in der Saison = Start in der Sport A
Ausnahmen von der Auf- und Abstiegsregelungen kann die OAI auf schriftlichen Antrag unter Angaben von Gründen erteilen.

8. Ermittlung der Gesamtsieger und Markenpokale
Die Gesamtsieger der Serie und die Sieger der Markenpokale werden klassenübergreifend gewertet. Dabei ist Sieger, wer nach folgenden Modus die meisten Wertungspunkte erreicht:
•    XC Pro: erzielte Meisterschaftspunkte x 1,5
•    XC Pro Lites: erzielte Meisterschaftspunkte x 1,3
•    XC Sport A League: erzielte Meisterschaftspunkte x 1,1
•    XC Sport B League: erzielte Meisterschaftspunkte x 1,0
•    XC Sport C League: erzielte Meisterschaftspunkte x 0,7
•    XC Junior: erzielte Meisterschaftspunkte x 1,0
•    XC Pre-Senior: erzielte Meisterschaftspunkte x 1,0
•    XC Super Senior: erzielte Meisterschaftspunkt x 1,0
•    XC Women: erzielte Meisterschaftspunkte x 0,6
•    XC Beginners: erzielte Meisterschaftspunkte x 0,4
•    XC Quad Pro: erzielte Meisterschaftspunkte x 1,2
•    XC Quad Sport: erzielte Meisterschaftspunkte x 0,9
•    XC ATV: erzielte Meisterschaftspunkte x 0,6

9. Siegprämien
Die Bekanntgabe der Siegprämien erfolgt auf der offiziellen Website der GCC.
In der Klasse „XC Beginners" bekommt jeder eingeschriebene Fahrer, der mindestens einen Meisterschaftspunkt eingefahren hat, am Saisonende einen Pokal bzw. eine Medaille.
In den Klassen XC Beginners und XC Sport C werden keine Sachpreise ausgeschrieben!
Achtung: Alle Sach- und Geldpreise sowie Pokale werden nur direkt an die Fahrer/Teilnehmer und nur bei der GCC Meisterschaftsfeier ausgegeben!

10. Technische Bestimmungen
Fahrzeuge und Abnahme: Es sind in allen Klassen auch nicht zulassungsfähige Maschinen (Motocross) erlaubt! Die Maschinen müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein und dürfen 98 dB (A) Lärmemission nicht überschreiten. Bei der Verwendung von Zubehör-Auspuffanlagen ist eine maximale Lärmemission von 96 dB (A) erlaubt.
Veranstalter und OAI behalten es sich vor, überlaute Maschinen (auch ohne Geräuschmessung) aus dem Rennen zu nehmen! Bei Schäden an der Auspuffanlage während des Rennens muss der Fahrer bei der nächsten Möglichkeit die Box anfahren und diese reparieren.
Die Reifenwahl ist freigestellt. Beleuchtung oder andere Anbauten (im Sinne der StVO) sind nicht notwendig. Die Veranstalter behalten sich vor, Maschinen mit technischen Mängeln nicht zur Veranstaltung zuzulassen. Jeder Fahrer darf nur eine Maschine bei der technischen Abnahme vorführen und nur mit einer Maschine an den Start gehen. (Maschinenwechsel während des Rennens ist nicht erlaubt!) Bei vierrädrigen Fahrzeugen mit Schaltgetriebe muss ein geschlossener Fußraum oder Nerf Bars sowie eine funktionierende Reißleine für den Notstopp vorhanden sein!
Das Bestehen der technischen Abnahme garantiert nicht den einwandfreien Zustand der Maschine! Jeder Fahrer ist dazu verpflichtet, sein Fahrzeug vor dem Rennen auf technisch einwandfreien Zustand zu prüfen!
Zum Tanken ist eine benzinfeste Unterlage von ausreichender Größe zu verwenden und der Motor abzustellen. Tanken ist nur in der Tankzone erlaubt. Sollte ein Fahrer mit Spritmangel liegen bleiben, so kann er das Fahrzeug persönlich ohne fremde Hilfe bis in die Tankzone schieben und dort das Rennen wieder aufnehmen. Folgt er beim Schieben dem Streckenverlauf, so wird diese Runde gewertet. Folgt er nicht dem Streckenverlauf, so wird die Runde, in der er zurückgeschoben hat, nicht gewertet. Tanken außerhalb der Tankzone führt zum Wertungsausschluss! In der Tank- und Helferzone ist Rauchverbot! Servicearbeiten auf der Strecke dürfen nur durchgeführt werden, wenn dadurch kein anderer Teilnehmer behindert wird, und nur in dem Umfang, dass der Fahrer die Helferzone erreichen kann (z. B. nach Sturz) oder aus Sicherheitsgründen (z. B. Brillenwechsel).
Die Startnummern sind im Nenngeld enthalten und werden vom Veranstalter ausgegeben. Sie müssen deutlich sichtbar vorne, rechts und links auf dem Motorrad angebracht werden. Es müssen die ausgegebenen Startnummern verwendet werden!

11. Schutzkleidung/Helm
Die Teilnehmer sind verpflichtet, für den Offroadsport geeignete Schutzkleidung zu tragen. Ein genormter Motorradhelm nach dem aktuellen Stand der Technik im einwandfreien, technischen Zustand ist Pflicht.

12. Start und Rennablauf
15 Minuten vor der offiziellen Startzeit schließt der Vorstart. Wer seine Maschine verspätet zum Vorstart bringt, muss von einer gekennzeichneten Stelle aus dem Feld hinterher starten. Der Start erfolgt in mehreren Gruppen. Für jede Gruppe ist eine Startlinie markiert. Direkt nach Schließung des Vorstarts müssen die Maschinen an der jeweils zugeteilten Startlinie stehen. Dabei hat der Fahrer die freie Wahl, an welcher Stelle der Startlinie er seine Maschine platziert. Die Motoren dürfen ab der Schließung des Vorstarts bis zum offiziellen Startsignal nicht mehr gestartet werden.
Spätestens 5 Minuten vor dem Start müssen die Fahrer auf ihren Maschinen sitzen.
15 Sekunden vor dem Startsignal für die erste Startreihe müssen die Fahrer der ersten Startreihe beide Hände deutlich sichtbar über Kopfhöhe halten. Mit dem Startsignal dürfen sie die Hände an den Lenker nehmen, den Motor starten und das Rennen beginnt. Gleichzeitig mit dem Startsignal der ersten Reihe müssen die Fahrer der zweiten Reihe die Hände über den Kopfhöhe halten usw. bis zur letzten Startreihe. Der Start der einzelnen Reihen erfolgt in ca. 10 bis 20 Sekunden Abstand.
Die Anzahl der Startplätze pro Reihe legt der Rennleiter vorab fest. Die Reihenfolge der Startaufstellung wird dabei klassenweise nach dem Meisterschaftsstand vergeben, wobei nur fristgerechte Nennungen berücksichtigt werden. Fahrer ohne Meisterschaftspunkte und Nachnenner werden nach Nennungseingang jeweils an ihrer Klasse hinten angehängt.
Bei der ersten Veranstaltung des Jahres werden die Plätze in der Startaufstellung nach Nennungseingang vergeben.

Die einzelnen Startreihen sind jeweils rechts und links mit den zugehörigen Startnummern ausgeschildert.
Wenn es der Rennleiter für notwendig erachtet, kann eine Einführungsrunde vor dem Start gefahren werden. Dies wird vorab bekannt gegeben. Sollte eine Einführungsrunde gefahren werden, so erlischt die Sperrfrist für die Schließung des Vorstarts (15 Minuten). Die Fahrzeuge müssen dann 30 Minuten vor dem Start im Startbereich sein und werden nach Absolvieren der Einführungsrunde aufgestellt.

Bei einem Frühstart eines Fahrers wird dieser mit einer Zeitstrafe von 5 Minuten belegt (Kein Startabbruch). Diese Zeitstrafe muss er direkt nach der ersten oder zweiten Runde im Bereich der Zählstelle antreten (Schwarze Fahne & Startnummer).

Das Überholen in der Zählstelle ist nicht erlaubt. Im Bereich der Zählstelle, sowie im direkten Zu- und Abfahrtsbereich der Boxengasse darf nicht gehalten werden. Fremde Hilfe, Brillenwechsel oder Anzeigen von Rundenanzahl/Rundenzeiten ist im Bereich der Zählstelle untersagt. Der Bereich der Zählstelle ist mit zwei gelben Fahnen oder gelben Warnbaken markiert (Beginn/Ende). Die üblichen Flaggensignale auf der Strecke sind zu beachten. Nichtbeachten von Flaggensignalen oder das Ignorieren von Weisungen des Veranstalters oder seiner Beauftragten kann zu Zeitstrafen oder zum Wertungsausschluss führen.

Wenn ein Fahrer mit seiner Maschine die Strecke verlässt (z. B. Sturz, Defekt oder Verbremsen), so muss er an dieser Stelle wieder in die Strecke einfahren. Sollte dies aus Sicherheitsgründen oder wegen örtlicher Gegebenheiten nicht möglich sein, so muss er so nahe wie möglich an dieser Stelle wieder einfahren. Es darf dadurch kein Zeitvorteil für den Fahrer entstehen. Strafen können von einer Minute Zeitstrafe, über eine oder mehrere Runden Abzug bis hin zum Wertungsausschluss reichen. Die Höhe der Strafe legt je nach Art des Vergehens der Rennleiter fest.

Flaggensignale:
•    Gelb: Gefahr auf der Strecke / langsam und auf Sicht fahren
•    Gelb geschwenkt: Überholverbot, Hindernis auf der Strecke, langsam fahren
•    Rot: Rennabbruch
•    Grün: Rennen wieder frei gegeben
•    Blau: überholen lassen
•    Schwarz (mit Startnummer): heraus fahren, Zeitstrafe oder Disqualifikation
•    S/W kariert: Zieleinlauf/Rennende

13. Wertung
Nach Ablauf der Rennzeit wird bei der nächsten Zieldurchfahrt des Gesamtführenden des Rennens mit dem Abwinken begonnen (Zieleinlauf). Der Fahrer, der bis zum Zieleinlauf die meisten Runden zurückgelegt hat, ist Sieger. Bei Rundengleichheit entscheidet die Reihenfolge des Zieleinlaufes. Der Veranstalter behält es sich vor, Fahrer bei unsportlichem Verhalten oder groben Regelverstößen aus der Wertung zu nehmen. Ebenso können Fahrer für das Fehlverhalten ihrer Helfer (z. B. Rauchen in der Tankzone / Tanken ohne Unterlage) belangt werden. Die alleinige Schiedshoheit bei Protesten und Einsprüchen zu Entscheidungen des Rennleiters liegt bei der von der OAI eingesetzten Race Control, die Sporthoheit der Deutschen Cross Country Meisterschaft liegt ebenfalls bei der OAI.
Die Punktevergabe in den Klassen erfolgt nach folgendem Modus:
1. Platz 30 Punkte 2. Platz 25 Punkte 3. Platz 22 Punkte 4. Platz 20 Punkte
5. Platz 19 Punkte 6. Platz 18 Punkte 7. Platz 17 Punkte 8. Platz 16 Punkte
9. Platz 15 Punkte 10. Platz 14 Punkte 11. Platz 13 Punkte 12. Platz 12 Punkte
13. Platz 11 Punkte 14. Platz 10 Punkte 15. Platz 9 Punkte 16. Platz 8 Punkte
17. Platz 7 Punkte 18. Platz 6 Punkte 19. Platz 5 Punkte 20. Platz 4 Punkte
21. Platz 3 Punkte 22. Platz 2 Punkte 23. Platz 1 Punkt.
Die Meisterschaftspunkte werden immer nur an eingeschriebene Fahrer vergeben. In Klassen, in denen Gaststarter zugelassen sind, werden diese bei der Vergabe der Meisterschaftspunkte übergangen.
Ergebnisse und Platzierungen hängen immer direkt bei den Veranstaltungen aus. Die vorläufigen Ergebnisse sind am darauffolgenden Tag unter www.xcc-racing.com abzurufen. 3 Tage nach der Veranstaltung sind die endgültigen Ergebnisse abzurufen.

Bei Kürzung der Laufzeit oder vorzeitigem Abbruch wird der Lauf gewertet, wenn mindestens 50% der offiziellen Renndauer gefahren wurde. Wird ein Lauf früher abgebrochen und kann nicht neu gestartet werden, dann erfolgt keine Wertung. Bei Abbruch eines Laufes müssen sich alle Fahrer im Startbereich sammeln. Dort wird durch den Rennleiter mitgeteilt, ob der Lauf neu gestartet, verkürzt gewertet oder nicht gewertet wird.

Es werden grundsätzlich nur Starter gewertet, die während der Renndistanz mindestens eine Runde absolviert haben. In der Klasse XC Pro werden nur Fahrer gewertet, die mindestens 75% der Renndistanz (Rundenzahl) des Führenden absolviert haben. 15 Minuten nach Abwinken des ersten Fahrers schließt die Zählstelle.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Lauf oder eine Veranstaltung kurzfristig abzubrechen oder abzusagen, falls die Durchführung durch höhere Gewalt (Wetter / Genehmigungen o. ä.) nicht möglich ist.
Für die Meisterschaftswertung wird das jeweils schlechteste Ergebnis eines jeden Fahrers aus allen durchgeführten Veranstaltungen nicht gewertet. (1 Streichergebnis) Ergebnisse aus Rennen, bei denen der Fahrer nicht angetreten ist, sind als Streichergebnis zulässig. Ergebnisse aus Rennen, bei denen ein Fahrer disqualifiziert wurde, sind nicht als Streichergebnis zulässig!
Sollte ein Lauf durch vorzeitigen Abbruch oder Absage nicht gewertet werden können, so bleibt weiterhin ein Streichergebnis pro Fahrer bestehen.
Bei Punktegleichstand entscheidet das Ergebnis des letzten gefahrenen Laufes, an dem mindestens einer der beiden punktgleichen Fahrer angetreten ist.

14. Umweltschutz
Jeder Teilnehmer an einer GCC Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass er sein Umfeld und die Umwelt nicht unnötig belästigt oder belastet. Im Fahrerlager darf grundsätzlich nur im Schritttempo gefahren werden, und es dürfen nur notwendige Fahrten durchgeführt werden (z. B. zur Abnahme oder zum Vorstart). Bei Missachtung dieser Vorschrift können Strafen bis hin zum Wertungsausschluss ausgesprochen werden. Bei Servicearbeiten im Fahrerlager, bei denen Sprit oder Öl austreten kann, ist eine benzinfeste Unterlage zu verwenden. Das Waschen von Fahrzeugen im Fahrerlager ist verboten! Entstandener Müll ist grundsätzlich von den Teilnehmern wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Weitergehende Vorschriften der jeweiligen Veranstalter bezüglich Lärm, offenem Feuer usw. sind zu beachten. Ein Missachten von Umweltschutzbestimmungen kann zu Zeitstrafen, über Disqualifikation bis hin zum kompletten Wertungsausschluss aus der Serie führen.

15. Datenschutz
Die Teilnehmer an Veranstaltungen der Deutschen Cross Country Meisterschaft erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltungen, Auswertung und Berichterstattung gespeichert, weitergegeben und veröffentlicht werden. Sie erklären sich ferner damit einverstanden, dass sie regelmäßig über besondere Angebote für XCC-Teilnehmer informiert werden und ihre Daten zu diesem Zwecke weiter gegeben werden.

16. Sicherheitshinweis(e)
Motorsport birgt Gefahren! Die Veranstaltungen der GCC sind generell über eine Veranstalter-Haftpflicht- und Unfallversicherung versichert. Es wird allen Teilnehmern empfohlen, eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschließen, die das Sonderrisiko Motorsport beinhaltet!
Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in regelmäßigen Abständen ärztlich untersuchen zu lassen, um seine körperliche Eignung zu überprüfen!
Minderjährige und Kinder dürfen nur in gesondert abgesperrten Bereichen im Zuge der Veranstaltung fahren! Ein freies Fahren von Minderjährigen und Kindern im Bereich der Veranstaltung ist streng untersagt. Bei Missachtung haften die Erziehungsberechtigten für evtl. Schäden!
Cross Country findet auf Rundkursen von bis zu 8 km Länge statt. Die Rundkurse sind gegenüber dem öffentlichen Verkehr abgesperrt. Aufgrund der Größe und Beschaffenheit der Rundkurse kann die Strecke nicht bindend gegen Zuschauer abgesichert werden. Jeder Fahrer muss deshalb auf Sicht fahren! Nicht jeder Bereich der Rundkurse ist durch Streckenposten abgesichert!

17. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer
Alle Teilnehmer nehmen ausschließlich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihrem oder von dem von ihnen benutzten Motorrad verursachten Schäden. Soweit der Fahrer nicht selbst Eigentümer und Halter des von ihm benutzten Motorrades ist, stellt er alle an der Durchführung der Veranstaltung beteiligten Personen auch von jeglichen Ansprüchen des Eigentümers/Halters frei. Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Nennung/ Einschreibung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegenüber allen an der Durchführung der Veranstaltung Beteiligten, insbesondere gegenüber
•    dem Veranstalter, dessen Beauftragten und Helfern,
•    den/die Eigentümer des für die Veranstaltung genutzten Grundstücks sowie der baulichen Anlagen und Einrichtungen, gegen den Betreiber der für die Veranstaltung genutzten Strecke und dessen/deren Beauftragte und Helfer
•    dem Promotor der Serie
•    der OAI.
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Motorsport gesundheitliche Risiken und eine erhöhte Unfall-/Verletzungsgefahr birgt!

Diese Vereinbarung wird mit Absendung der Einschreibung an den Promoter allen Beteiligten gegenüber wirksam (Änderungen dieser Ausschreibung auch unter der Saison vorbehalten).

Weißenburg, 4. September 2010
OAI
Nennungen werden ab dem 1.1.2011 online direkt auf der offiziellen Website der GCC (www.xcc-racing.com)