Die Wild Child Series 2016 ist ein Teil der Deutschen Cross Country Meisterschaft 2016 und wird nach folgenden Richtlinien ausgeschrieben:
Die Wild Child Series (WCS) ist eine international ausgeschriebene Rennsportserie der OAI e.V. in Deutschland für Fahrer(innen) von Maschinen mit 65ccm bis 85 ccm Hubraum(150ccm Viertakt) und funktionierendem Schaltgetriebe aller Marken. Teilnahmeberechtigt sind Fahrer(innen) von denen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Die Rennen der WCS werden im Rahmen der Deutschen Cross Country Meisterschaft durchgeführt und gehen über eine Distanz von 40 Minuten.
Mit ihrer einfachen, übersichtlichen und attraktiven Ausrichtung möchte die Serie junge Nachwuchsfahrer ansprechen und an den Cross-Country-Sport heranführen.
2. Veranstalter
Veranstalter ist der jeweils durchführende Verein. Die Veranstaltungen werden nach den Rahmenbedingungen der Ausschreibung durchgeführt.
3. Veranstaltungen
Orte und Termine der Serie sind auf der offiziellen Website der Serie www.wild-child-series.de aufgeführt.
4. Einschreibungen
Um in der Serienwertung der WCS starten zu können, ist es notwendig, sich in die Serie einzuschreiben. Die Serienplätze sind begrenzt und werden nach Zahlungseingang vergeben. Die OAI behält sich vor, die Einschreibung zu schließen, wenn die Serienplätze vergeben sind.
Es sind bei den WCS-Rennen auch Gaststarter(innen) zugelassen, wenn sie die Vorgaben der Serie einhalten. Diese können online, oder direkt vor Ort nennen (mindestens 2 Stunden vor Start). Ein komplett ausgefüllter Haftungsverzicht muss dazu mitgebracht werden. Dieser steht als Download auf der WCS Homepage zur Verfügung. Gaststarter werden nicht in der Meisterschaft geführt.
Eingeschriebene Fahrer(innen) sind automatisch für alle Rennen der WCS 2016 genannt und müssen sich zu den einzelnen Rennen nicht extra anmelden.
Die Kosten der Einschreibung betragen einmalig 150 Euro.
Die Einschreibung beinhaltet die Startgebühren für alle Läufe der WCS 2016.
Mit der Einschreibung erklären sich die Erziehungsberechtigten einverstanden, dass ihr(e) Sohn/Tochter an den Veranstaltungen teilnimmt und verpflichten sich dazu, immer mit mindestens einer erziehungsberechtigten Person bei den Veranstaltungen direkt vor Ort zu sein.
Der Haftungsverzicht steht als Download auf der WCS Homepage zur Verfügung.
Das Formular ist vollständig ausgefüllt und von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben als Original an die auf dem Formular angegebene Adresse zu senden.
5. Nennungen, Nenngeld
Mit der Einschreibung ist der/die Teilnehmer(in) automatisch für alle Rennen genannt (angemeldet). Es besteht jedoch keine Teilnahmeverpflichtung. Startberechtigt sind alle eingeschriebenen Fahrer/Fahrerinnen, die sich mindestens 2 Stunden vor dem Start des Rennens bei der jeweiligen Papierabnahme gemeldet haben. Eine schriftliche Anmeldung zu den einzelnen Rennen ist nicht notwendig.
Gaststarter(innen) müssen spätestens 2 Stunden vor Beginn des Rennens vor Ort nennen.
6. Wertung
Es werden folgende Klassen gewertet:
WCS 1: Fahrer(innen) auf Maschinen mit maximal 65 ccm und Schaltgetriebe
(Viertaktmodelle bauartbedingt bis 125 ccm auf Anfrage).
WCS 2: Fahrer(innen) auf Maschinen über 65 ccm und maximal 85 ccm (150 ccm Viertakt) mit Schaltgetriebe.
Bei Kürzung der Laufzeit oder vorzeitigem Abbruch wird der Lauf gewertet, wenn mindestens 50% der Distanz (20 min) gefahren wurde. Wird ein Lauf früher abgebrochen und kann nicht neu gestartet werden, dann entscheidet die Rennleitung ob eine Wertung erfolgt. Es werden grundsätzlich nur Starter gewertet, die während der Renndistanz mindestens eine Runde absolviert haben. Nach Ablauf der Renndistanz von 40 Minuten wird der Führende bei der nächsten Zieldurchfahrt abgewunken. 15 Minuten nach Abwinken des ersten Fahrers schließt die Zählstelle. Bei Fahrern, die bis dahin ihre Runde noch nicht beendet haben, wird deren letzte Zieldurchfahrt während des Rennens als Zieleinlauf gewertet.
Der Fahrer, der bis zum Zieleinlauf die meisten Runden zurückgelegt hat, ist Sieger. Bei Rundengleichheit entscheidet die Reihenfolge des Zieleinlaufes. Der Veranstalter behält es sich vor, Fahrer bei unsportlichem Verhalten oder groben Regelverstößen aus der Wertung zu nehmen. Die alleinige Schiedshoheit bei Protesten und Einsprüchen zu Entscheidungen des Rennleiters liegt bei der von der OAI eingesetzten Race Control.
Für die Meisterschaftswertung wird das jeweils schlechteste Ergebnis eines jeden Fahrers nicht berücksichtigt (1 Streichergebnis). Sollte ein Lauf durch vorzeitigen Abbruch oder Absage nicht gewertet werden können, wird dennoch jedem Fahrer 1 Streichergebnis zuerkannt. Bei Punktegleichstand entscheidet das Ergebnis des letzten gefahrenen Laufes, an dem mindestens einer der punktgleichen Fahrer gestartet ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Lauf oder eine Veranstaltung kurzfristig abzubrechen oder abzusagen, falls die Durchführung durch höhere Gewalt (Wetter o. ä.) nicht möglich ist.
Die Punktevergabe in der WCS erfolgt nach folgendem Modus:
1.Platz 30 Punkte, 2.Platz 25 Punkte, 3.Platz 22 Punkte, 4.Platz 20 Punkte,
5.Platz 19 Punkte, 6.Platz 18 Punkte, 7.Platz 17 Punkte, 8.Platz 16 Punkte,
9.Platz 15 Punkte, 10.Platz 14 Punkte, 11.Platz 13 Punkte, 12.Platz 12 Punkte,
13.Platz 11 Punkte, 14.Platz 10 Punkte, 15.Platz 9 Punkte, 16.Platz 8 Punkte,
17.Platz 7 Punkte, 18.Platz 6 Punkte, 19.Platz 5 Punkte, 20.Platz 4 Punkte,
21.Platz 3 Punkte, 22. Platz 2 Punkte, 23. Platz 1 Punkt.
Ergebnisse und Platzierungen hängen immer direkt bei den Veranstaltungen aus. Die vorläufigen Ergebnisse sind am darauf folgenden Tag auf der WCS-Homepage abrufbar.
7. Start und Rennablauf
10 Minuten vor der offiziellen Startzeit schließt der Vorstart. Wer seine Maschine verspätet zum Vorstart bringt, muss von einer gekennzeichneten Stelle aus dem Feld hinterherstarten. Der Start erfolgt in mehreren Gruppen. Für jede Gruppe ist eine Startlinie markiert. Direkt nach Schließung des Vorstarts müssen die Maschinen an der jeweils zugeteilten Startlinie stehen. Dabei hat der Fahrer die freie Wahl, an welcher Stelle der Startlinie er seine Maschine platziert. Die einzelnen Startreihen sind jeweils rechts und links mit den zugehörigen Startnummern ausgeschildert.
Die Motoren dürfen ab der Schließung des Vorstarts bis zum offiziellen Startsignal nicht mehr gestartet werden. Der Start erfolgt auf der Maschine sitzend mit stehendem Motor.
Das genaue Startprozedere wird bei der Fahrerbesprechung im Vorstart festgelegt. In der Klasse WCS 1 dürfen die Maschinen zum Start von einem Helfer gehalten werden. Der Helfer muss dazu hinter der Maschine stehen.
Die Anzahl der Startplätze pro Reihe legt der Rennleiter vorab fest. Die Reihenfolge der Startaufstellung wird dabei klassenweise nach dem Meisterschaftsstand vergeben. Fahrer ohne Meisterschaftspunkte werden nach Nennungseingang jeweils an ihrer Klasse hinten angehängt.
Bei der ersten Veranstaltung des Jahres werden die Plätze in der Startaufstellung nach Nennungseingang vergeben.
Das Überholen in der Zählstelle ist nicht erlaubt. Im Bereich der Zählstelle darf nicht gehalten werden. Fremde Hilfe, Brillenwechsel oder das Anzeigen von Rundenanzahl/Rundenzeiten ist im Bereich der Zählstelle untersagt. Der Bereich der Zählstelle (Beginn/Ende) ist markiert. Die üblichen Flaggensignale auf der Strecke sind zu beachten. Nichtbeachten von Flaggensignalen oder das Ignorieren von Weisungen des Veranstalters oder seiner Beauftragten kann zu Zeitstrafen oder zum Wertungsausschluss führen.
Wenn ein Fahrer mit seiner Maschine die Strecke verlässt (z. B. nach Sturz, Defekt oder Verbremsen), so muss er an dieser Stelle wieder in die Strecke einfahren. Sollte dies aus Sicherheitsgründen oder wegen örtlicher Gegebenheiten nicht möglich sein, so muss er so nahe wie möglich an dieser Stelle wieder einfahren. Es darf dadurch kein Zeitvorteil für den Fahrer entstehen. Verstöße können, je nach Schweregrad des Vergehens, mit einer einminütigen Zeitstrafe, Rundenabzug bis hin zum Wertungsausschluss geahndet werden. Die Höhe der Strafe legt der Rennleiter fest.
8. Preise
Jeder eingeschriebene Teilnehmer bekommt bei jedem Lauf einen Pokal oder einen Ehrenpreis.
9. Technische Bestimmungen
Motorräder und Abnahme:
Es sind Maschinen mit maximal 85 ccm (150 ccm Viertakt) zugelassen! Die Maschinen müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein und dürfen 96 dB (A) Lärmemission nicht überschreiten. Sie müssen mindestens 64 ccm und Schaltgetriebe haben. Die Reifenwahl ist freigestellt. Die Veranstalter behalten sich vor, Maschinen mit technischen Mängeln nicht zur Veranstaltung zuzulassen. Jeder Fahrer darf nur eine Maschine zur technischen Abnahme bringen und nur mit einer Maschine an den Start gehen (Maschinenwechsel während des Rennens ist nicht erlaubt!). Das Bestehen der technischen Abnahme garantiert nicht den technisch einwandfreien Zustand der Maschine. Jeder Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigter ist selbst für den einwandfreien Zustand der Maschine verantwortlich.
Zum Tanken ist eine benzinfeste Unterlage von ausreichender Größe zu verwenden und der Motor abzustellen. Tanken ist nur in der Tankzone erlaubt. In der Tank- und Helferzone herrscht striktes Rauchverbot. Streng verboten ist grundsätzlich jegliche Verursachung von Funken und Feuer! Servicearbeiten an der Strecke dürfen nur durchgeführt werden, wenn dadurch kein anderer Teilnehmer behindert wird und nur in dem Umfang, dass der Fahrer die Helferzone erreichen kann (z. B. nach Sturz) oder aus Sicherheitsgründen (z. B. Brillenwechsel).
Die Startnummern sind im Nenngeld enthalten und werden vom Veranstalter ausgegeben. Sie müssen deutlich sichtbar vorne, rechts und links auf dem Motorrad angebracht werden. Es müssen die ausgegebenen Startnummern verwendet werden!
10. Schutzkleidung/Helm
Die Teilnehmer sind verpflichtet, geeignete Schutzkleidung sowie einen geeigneten Schutzhelm (genormter Motorradhelm nach dem aktuellen Stand der Technik) in einwandfreiem Zustand zu tragen. Verantwortlich für die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand der Schutzkleidung ist/sind jeweils der/die Erziehungsberechtigte/n des Fahrers vor Ort! Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fahrer mit unzureichender Schutzkleidung vom Rennen auszuschließen.
11. Umweltschutz
Jeder Teilnehmer an einer WCS-Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass er sein Umfeld und die Umwelt nicht unnötig belästigt oder belastet. Im Fahrerlager darf grundsätzlich nur im Schritttempo gefahren werden, und es dürfen nur notwendige Fahrten durchgeführt werden (z. B. zur Abnahme oder zum Vorstart). Bei Servicearbeiten im Fahrerlager, bei denen Sprit oder Öl austreten kann, ist eine benzinfeste Unterlage zu verwenden. Entstandener Müll ist grundsätzlich von den Teilnehmern wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Weitergehende Vorschriften der jeweiligen Veranstalter bezüglich Lärm, offenem Feuer usw. sind zu beachten. Ein Missachten von Umweltschutzbestimmungen kann zu Zeitstrafen, zur Disqualifikation bis hin zum kompletten Wertungsausschluss aus der Serie führen. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Anforderungen ist/sind jeweils der/die Erziehungsberechtigte/n der Fahrer.
12. Datenschutz
Die Teilnehmer erklären sich mit der allgemeinen Datenschutzerklärung von OAI/BABOONS-Veranstaltungen einverstanden.
13. Sicherheitshinweis
Motorsport birgt Gefahren! Die Veranstaltungen der WCS-Serie sind generell über eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung versichert. Es wird allen Teilnehmern bzw. deren Erziehungsberechtigten empfohlen, eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschließen, die das Sonderrisiko Motorsport beinhaltet/abdeckt! Da in dieser Serie alle Starter minderjährig sind, werden für die Einhaltung der in der Ausschreibung vorgegebenen Bestimmungen, insbesondere der Sicherheitsbestimmungen, die Erziehungsberechtigten haftbar gemacht. Eine regelmäßige ärztliche Untersuchung der Teilnehmer wird dringend empfohlen.
14. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer
Alle Teilnehmer nehmen ausschließlich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihrem oder von dem von ihnen benutzten Motorrad verursachten Schäden. Soweit der Fahrer nicht selbst Eigentümer und Halter des von ihm benutzten Motorrades ist, stellt er alle an der Durchführung der Veranstaltung beteiligten Personen auch von jeglichen Ansprüchen des Eigentümers/Halters frei. Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Nennung/Einschreibung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegenüber allen an der Durchführung der Veranstaltung Beteiligten, insbesondere gegenüber
- dem Veranstalter, dessen Beauftragten und Helfern
- dem/den Eigentümer/n des für die Veranstaltung genutzten Grundstücks sowie den baulichen Anlagen und Einrichtungen, gegen dem Betreiber der für die Veranstaltung genutzten Strecke und dessen/deren Beauftragte und Helfer
- dem Promotor der Serie
- der OAI e.V.
Dieser Haftungsausschluss wird mit der Einschreibung/Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam – auch auf elektronischem Weg. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubten Handlungen.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Motorsport gesundheitliche Risiken und eine erhöhte Unfall-/Verletzungsgefahr birgt!
Diese Vereinbarung wird mit Absendung der Einschreibung an den Promoter allen Beteiligten gegenüber wirksam (Änderungen dieser Ausschreibung auch unter der Saison vorbehalten).
Weißenburg, den 01.10.2015
OAI